Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss: Ein Dienstleistungsvertrag zwischen Zack Zack
Clean (Papp Services GmbH) und einem Kunden kommt durch eine
schriftliche Auftragsvereinbarung zustande. Der Vertrag ist unbefristet. Auf
Wunsch kann eine Zeitdauer vereinbart werden. Die Firma behält sich das
Recht vor einzelne Aufträge abzulehnen. Vertragsänderungen sind
jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.

Ohne schriftliche Auftragsvereinbarung sind einzelne oder kurzfristige
Dienstleistungen auch möglich. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung sofort
nach Erfüllung der Leistung.

2. Leistungen: Gewerbereinigung, Hauswartungen, Privathaushalt,
Malerarbeiten, Fenster und Storenreinigung, Bügelservice. Die Leistungen
werdenden den jeweiligen Kundenwünschen angepasst. Siehe
Kundenvertrag.

3. Gewährleistung / Haftung: Die Firma besitzt eine
Haftpflichtversicherung. Sie verpflichtet sich, verursachte Schäden
umgehend zu melden. Der Kunde kann innerhalb von 24 Stunden
Reklamationen vorbringen. Die Versicherungsanstalt hat zu klären, ob
Schadensersatzansprüche bestehen.

Die Firma haftet nicht für Schäden durch:

  • Schränke leeren
  • Aufräumen
  • Müll sammeln 
  • Vorhang und innerer Rollo

(Diese sollen vor der Reinigung vom Eigentümer entfernt werden.)

  • Putzmitteln 

und bereits vorhandene Schäden

Schäden werden erst nach Zahlungseingang der  Rechnung beglichen.

4. Terminabsagen: Kunden haben die Möglichkeit 4 Termine – bis zu zwei
nacheinander – in einem Kalenderjahr kostenfrei zu stornieren. Diese
müssen mindestens 2 Wochen im Voraus gemeldet werden. Weitere
Absagen werden mit 80% des vertraglich vereinbarten Preises pro Termin
berechnet.
Stornierungstermine können selbstverständlich kostenlos verschoben
oder mit einer unseren passenden Dienstleistungen ersetzen werden.

5. Kündigung: Die Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 3 Monate vor Austritt auf Ende des folgenden Monats
in schriftlicher Form kündigen. Falls Sie während der Kündigungsfrist keine
Reinigung möchten, berechnen wir Ihnen einen Durchschnittspreis von
80%.

Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angabe von Gründen, jederzeit
schriftlich gekündigt werden.

6. Personal: Es wird vereinbart, dass immer dieselben Mitarbeiter die
Reinigungsarbeiten durchführen. Während Betriebsferien oder bei
Krankheit kann es zu Terminänderungen, oder zum Ausfall, bzw. zur
Erfüllung durch vereinbarte Mitarbeitervertretung kommen. Der Kunde
wird schnellstmöglich darüber informiert. Die Dienstleistungen werden für
die Dauer des Urlaubes / Krankheit pausiert. Alle Mitarbeiter sind bei der
AHV gemeldet und unfallversichert.

7. Arbeitszeit: Die Arbeitszeit wird mit dem Kunden individuell vereinbart.
Während der Betriebsferien oder im Krankheitsfall von Mitarbeiter kann es zu
Ausfällen der Dienstleistung kommen.
An gesetzlichen Feiertagen (Gemeinde Remetschwil) findet keine Dienstleistung statt.

8. Reinigungsmittel / Geräte: Die Firma stellt professionelle
Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung. Ausgenommen sind
Rasenmäher, Leitern, Hochdruckreiniger, Nass- und Trockenstaubsauger.
Sollten auf Wunsch des Kunden Spezialmittel und Geräte zur Anwendung
kommen, müssen diese vom Kunden bereitgestellt werden.

9. Rechnung / Bezahlung: Der Kunde erhält eine Monatsrechnung.
Rechnungen werden zu Beginn des Monats ausgestellt.
Wir berechnen einen Durchschnitts-/Pauschalpreis für den aktuellen Monat.
Die Zahlungsfrist wird am Monatsende festgelegt. Zufällige Differenzen werden
mit der Rechnung des Folgemonats verrechnet. Bei Stunden Arbeiten: Jede
angefangene Stunde wird angerechnet. Nach 2 Stunden ist eine Abrechnung
pro angefangenen 30 Minuten möglich, dann wird jede angefangene halbe
Stunde angerechnet.

Der Kunde kann innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeit Reklamationen mitteilen.
Für Schränke leeren, Räume aufräumen, Müll sammeln/entsorgen, Reinigung von
extremen Schmutz etc. werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug wird die Leistung eingestellt. Nach Eingang der Zahlung
wird die Dienstleistung wieder fortgesetzt. Ausfallen Termine werden mit 100%
des Durchschnittspreises pro Termin berechnet.

Bei Verzug wird eine Mahngebühr ab CHF 40.- verrechnet.

Bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen,
Betriebsleitung (Naturgewalten, Krankheiten, Epidemie, Pandemie, technische Probleme usw.)
besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Gebühren.
Stornierungstermine können selbstverständlich kostenlos verschoben.

10. Preise / Preisänderung: Falls Preise angepasst werden, werden die
Änderungen 4 Wochen vorher bekanntgegeben. Eine Ausnahme bildet die
Preisänderung während der behördlich eingeführten Regelung. 
In diesem Fall ab dem Datum der Gesetzgebung. 
Ab einem Anfahrtsweg von mehr als 20 km wird eine Pauschale berechnet.

11. Schweigepflicht: Beide Vertragsparteien unterliegen der
Schweigepflicht hinsichtlich jeder Vorkommnisse.

12. Schlüssel: Übergibt der Kunde einen Schlüssel, verpflichtet sich die
Firma zur sorgfältigen Aufbewahrung und händigt dem Kunden eine
Quittung darüber aus.

13. Gerichtsstand: Es gilt schweizerisches Recht. Die Parteien vereinbaren
als ausschließlichen Gerichtsstand Baden.